
. Als feierliche Beteuerung einer Aussage findet sich der E. als Voreid, um für die Zukunft eine Handlung oder ihre Unterlassung zu versprechen, und als Nacheid, um zu bekräftigen, daß eine Handlung begangen oder unterlassen wurde. Dem Voreide zuzurechnen sind Friedensgelöbnisse, Bundes- und Freunds...
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